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1. Anwendungsbereich und Teilnahmevoraussetzungen
I. Die unter Teil A. aufgeführten Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung des Bonusprogramms Premeo der Bayer CropScience Deutschland GmbH ("BCSD"), insbesondere den in dessen Rahmen erfolgenden Erwerb und die Einlösung von Bonuspunkten durch teilnehmende natürliche oder juristische Personen ("Prämienberechtigte“) in ihrer Eigenschaft als Inhaber eines oder mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe.
II. Start des Bonusprogramms war der 01. Januar 2008. Das Programm ist hinsichtlich seiner Laufzeit nicht befristet.
III. Das Bonusprogramm gilt für alle während seiner Laufzeit in Deutschland auf den Markt gebrachten Pflanzenschutzprodukte und Saatgut von BCSD, die von BCSD auf der Liste der teilnehmenden Produkte genannt werden ("teilnehmende Produkte").
Diese Liste ist jederzeit in ihrer aktuell gültigen Fassung auf der Bonusprogramm-Website von BCSD abrufbar. BCSD behält sich vor, jederzeit Änderungen an den teilnehmenden Produkten vorzunehmen, indem zusätzliche Produkte der Liste hinzugefügt oder Produkte aus der Liste gestrichen werden. Prämienberechtigter kann jede juristische oder volljährige natürliche Person werden, die
2. Anmeldung zum Bonusprogramm; Bonuskonto
I. Der Zugang zum Bonusprogramm ist nur nach Anmeldung auf der Webseite von BCSD möglich. Der Zugang ist ab dem 01.03.2023 nun noch möglich über agrar.bayer.de möglich über den Button „Login“.
II. Ein Bonuskonto kann nur auf den Namen des Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebes angelegt werden, sofern nichts anderes in diesen Teilnahmebedingungen festgelegt ist. Wird ein Bonuskonto auf den Namen einer anderen Person als den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes angelegt, so kann BCSD dieses Konto auf den Namen des Inhabers des landwirtschaftlichen Betriebes umschreiben. Nur dieser ist zur Führung des Bonuskontos und zur Einlösung von Bonuspunkten berechtigt.
III. Pro Prämienberechtigten kann nur ein Bonuskonto geführt werden. Verfügt der Prämienberechtigte über mehrere selbstständige landwirtschaftliche Betriebe mit jeweils unterschiedlicher postalischer Anschrift, so kann er sein Bonuskonto auf einen dieser Betriebe anlegen, oder sich als Vertreter einer Sammelgemeinschaft freischalten lassen und Bonuspunkte, die er in seinem/seinen anderen landwirtschaftlichen Betrieb(en) sammelt, gemäß Teil B. als Vertreter einer Sammelgemeinschaft bündeln oder für jeden selbstständigen landwirtschaftlichen Betrieb ein selbständiges Bonuskonto anlegen.
IV. Für die Teilnahme am Bonusprogramm muss der Prämienberechtigte oder ein von ihm Bevollmächtigter in seinem Namen ein Premeo-Konto, ggf. durch Umstellung seines vormaligen BayDir-Nutzerkontos, anlegen. Die Teilnahmeberechtigung für das Bonusprogramm ist von der vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe aller bei der Anmeldung und der Freischaltung für das Bonusprogramm abgefragten Daten sowie von der Einverständniserklärung zur Geltung dieser Teilnahmebedingungen und der datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung abhängig. Im Falle von Falschangaben behält BCSD sich vor, den Prämienberechtigten von der Teilnahme am Bonusprogramm auszuschließen.
V. Mit Anmeldung zur Teilnahme am Bonusprogramm sind bestimmte Angaben des Inhabers des landwirtschaftlichen Betriebes notwendig. Diese können schriftlich, online oder telefonisch übermittelt werden. Der Prämienberechtigte stimmt zu, dass BCSD ihn in Zuge der Anmeldung und Überprüfung dieser Angaben kontaktieren darf. Nach erfolgreicher Erstanmeldung kann der Prämienberechtigte sich jederzeit mit seinen Zugangsdaten bei Premeo anmelden und sein Bonuskonto nutzen.
VI. Bei Anlage eines Bonuskontos hat der Prämienberechtigte bzw. der für ihn handelnde Bevollmächtigte eine natürliche Person (dies können auch der Prämienberechtigte oder der für ihn handelnde Bevollmächtigte selbst sein) als „Bonusverantwortlichen“ zu benennen. Der Bonusverantwortliche gilt als bevollmächtigter Vertreter des Prämienberechtigten im Hinblick auf die Abgabe und Entgegennahme aller im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm stehenden Erklärungen. Der Prämienberechtigte kann die Benennung des Bonusverantwortlichen jederzeit ändern.
VII. Der Prämienberechtigte kann weiteren Mitarbeitern (technisch bis zu maximal 98) seines Betriebes die Möglichkeit einräumen, mit Wirkung für ihn an dem Bonusprogramm teilzunehmen und hierzu Unterkonten anzulegen. Solche Unterkonten verfügen nicht über eigene Punktekonten, sondern sind dem Bonuskonto des Prämienberechtigten zugeordnet.
Handlungen dieser Mitarbeiter wirken sich somit direkt auf das Bonuskonto des Prämienberechtigten aus. Das Anlegen eines Unterkontos gilt mit Wirkung für das Bonuskonto des Prämienberechtigten. BCSD wird den Prämienberechtigten über Verfügungen, insbesondere über Prämienbestellungen über die seinem Konto zugeordneten Unterkonten, informieren.
VIII. Jeder Prämienberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten Unbefugten nicht bekannt werden. Sollten dem Prämienberechtigten Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein Dritter unbefugt Kenntnis von den persönlichen Zugangsdaten erlangt hat, hat der Prämienberechtigte unverzüglich BCSD hiervon in Kenntnis zu setzen und ebenso unverzüglich sein Passwort zu ändern.
3. Gutschrift und Rückbuchung von Bonuspunkten; Information über den Kontostand
I. Teilnehmende Produkte werden von BCSD auf der Verpackung ab der Frühjahrssaison 2023 nicht mehr mit einem Bonuscode versehen. Für Produkte mit Bonusstickern, die sich noch im Markt befinden, können nur noch bis zum 31.12.2022 Bonuspunkte durch Einscannen des Bonuscodes erworben werden.
II. Nach einer Umstellungsphase von 3 Monaten, gilt ab dem 01.04.2023 für den Erwerb von Bonuspunkten folgendes Vorgehen: Um Bonuspunkte auf seinem Bonuskonto gutgeschrieben zu bekommen, muss der Prämienberechtigte sich unter Eingabe seines aktuellen Passworts auf der Bonusprogramm-Website oder App einloggen und dort eine Rechnung einscannen bzw. hochladen sowie die entsprechenden Produkte und Mengen angeben, welche sich auf der Rechnung befinden.
Die Rechnungen müssen für den Scan- bzw. Hochlade-Vorgang folgende Voraussetzungen erfüllen:
III. Nach der so erfolgten Einreichung einer Rechnung werden dem Bonuskonto Bonuspunkte gutgeschrieben, deren Anzahl von der Produktart und der Packungsgröße der erworbenen teilnehmenden Produkte abhängt. Wie viele Bonuspunkte für den Erwerb der einzelnen teilnehmenden Produkte gutgeschrieben werden, wird von BCSD in einer Liste festgelegt, welche auf der Bonusprogramm-Website jederzeit abgerufen werden kann. BCSD behält sich vor, die Liste jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und insbesondere einzelne Produkte vom Bonusprogramm auszunehmen oder ihm hinzuzufügen und/oder die Anzahl der für die einzelnen teilnehmenden Produkte vergebenen Bonuspunkte zu ändern. Änderungen der Liste werden von BCSD mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben, soweit sie die Verringerung von Bonuspunkten für ein Produkt oder das Ausscheiden eines Produkts aus dem Bonusprogramm zum Inhalt haben. Unbeabsichtigte Fehler oder Unrichtigkeiten in der Liste kann BCSD jederzeit auch ohne Vorankündigung korrigieren, selbst wenn dies zu einer
Verringerung der Bonuspunkte führt, die nach der Liste einem Produkt zugeordnet sind.
IV. Wird ein Produkt aus der Liste vollständig gestrichen, vergibt BCSD für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten nach Wirksamwerden dieser Änderung der Liste noch die zuletzt für das betreffende Produkt gültig gewesenen Bonuspunkte, wenn – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen Teilnahmebedingungen – innerhalb dieser Nachfrist noch Bonuscodes oder Rechnungen für das betreffende Produkt eingegeben werden. Maßgeblich für die Anzahl der vergebenen Bonuspunkte ist jeweils die Fassung der Liste gemäß Teil A. Ziff. 3. III., die zu dem Zeitpunkt gilt, an dem der Kauf des jeweiligen Produktes mit einer Rechnung nachgewiesen wird. Es besteht kein Rechtsanspruch des Prämienberechtigten auf Gutschrift von Bonuspunkten, soweit deren Anzahl auf unbeabsichtigten Fehlern oder Unrichtigkeiten in der Liste beruht.
V. BCSD behält sich vor, kurzfristig zur Bewerbung einzelner Produkte ("Aktionsprodukte") für diese Produkte zusätzliche Bonuspunkte ("Aktionspunkte") zu vergeben. Für welche Aktionsprodukte wie viele Aktionspunkte unter welchen Voraussetzungen und in welchem Aktionszeitraum erworben werden können, wird auf der Bonusprogramm- Website bekannt gegeben. Aktionspunkte werden nur für Aktionsprodukte innerhalb des jeweiligen Aktionszeitraums gutgeschrieben, soweit nichts anderes auf der Bonusprogramm-Website angegeben ist. Mit dem Ende des Aktionszeitraums entfällt die Möglichkeit, Aktionspunkte für die betroffenen Aktionsprodukte zu erwerben, auch wenn diese Produkte innerhalb des Aktionszeitraums gekauft wurden. Gutgeschriebene Aktionspunkte werden - vorbehaltlich der Regelungen in Teil A Ziff. 5. IV. - wie gewöhnliche Bonuspunkte behandelt.
VI. Es ist (vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt B. zur Teilnahme als Lohnunternehmer oder Sammelgemeinschaft) nicht gestattet, Rechnungen zum Erwerb von Bonuspunkten einzureichen, die sich nicht auf ein von dem Prämienberechtigten selbst erworbenes, in seinem Besitz befindliches und für den Verbrauch in seinem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bestimmtes teilnehmendes Produkt beziehen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt BCSD zum Ausschluss des betreffenden Prämienberechtigten gemäß Teil A. Ziff. 7. BCSD ist auch ohne Ausschluss des betreffenden Prämienberechtigten berechtigt, diesem bereits gutgeschriebene Bonuspunkte, die aus einem Verstoß gegen das vorgenannte Verbot resultieren, nachträglich abzuerkennen und sein Bonuskonto entsprechend zu reduzieren.
VII. Jede Rechnung kann insgesamt nur einmal zum Zweck der Erlangung von Bonuspunkten eingereicht werden. Eine erneute Eingabe derselben Rechnung für dieselben Produktgebinde oder Saatgut-Einheiten zur Punktegutschrift ist unzulässig.
VIII. Wurden Bonuspunkte bereits gutgeschrieben und möchte der Prämienberechtigte das Produkt an den Handel zurückgeben oder an einen Dritten weiterveräußern, ist der Prämienberechtigte verpflichtet, vor der Rück- oder Weitergabe des Produkts die Rückbuchung der Bonuspunkte durch BCSD über das Premeo ServiceCenter zu veranlassen. Bei Verstößen gegen die vorgenannte Verpflichtung zur Rückbuchung von Bonuspunkten ist BCSD berechtigt, die Rückbuchung unmittelbar vorzunehmen und im Wiederholungsfall den Prämienberechtigten gemäß Teil A. Ziff. 7. von der Teilnahme am Bonusprogramm auszuschließen.
IX. Der aktuelle Kontostand kann vom Prämienberechtigten jederzeit auf der Bonusprogramm-Webseite oder in der Bonusprogramm App eingesehen werden. Eine Übersicht über den Kontostand wird dem Prämienberechtigten in angemessenen Zeitabständen als E-Mail zur Verfügung gestellt. Diese Kontostandsmitteilung kann nicht abbestellt werden. Das Guthaben an Bonuspunkten auf dem Bonuskonto und alle Ansprüche des Prämienberechtigten aus diesem Guthaben sind nicht übertragbar.
4. Einlösung und Verfall gesammelter Bonuspunkte
I. Verfügbare Bonuspunkte können im Prämienshop eingelöst werden.
II. Zu jeder im Prämienshop angebotenen Prämie wird die Anzahl der dafür benötigten Bonuspunkte angegeben, sowie, falls relevant, die Anzahl der benötigten Bonuspunkte für den Versand. BCSD kann bei einzelnen Prämien alternativ zur Einlösung nur gegen Bonuspunkte auch die Möglichkeit vorsehen, die Prämie gegen eine bestimmte Anzahl an Bonuspunkten zuzüglich eines bestimmten Zuzahlungsbetrages in Euro einzulösen.
III. Nach Anforderung der Prämie zieht BCSD die dafür benötigten Bonuspunkte automatisch von dem Bonuskonto des Prämienberechtigten ab, wobei immer zuerst diejenigen Bonuspunkte verbraucht werden, die bereits am längsten auf dem Bonuskonto gutgeschrieben sind. Soll die Prämie unter Zuzahlung eines Geldbetrags erworben werden, verpflichtet sich der Prämienberechtigte, mit Anforderung der Prämie den jeweiligen Zuzahlungsbetrag an BCSD zu zahlen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann ihm die Prämie nicht zur Verfügung gestellt werden.
IV. Die im Prämienshop angebotenen Prämien können nur ausgewählt werden, soweit sie verfügbar sind. BCSD wird sich bemühen, für ausreichende Bevorratung und rechtzeitige Nachlieferung der angebotenen Prämien zu sorgen. Kann eine angeforderte Prämie ausnahmsweise nicht geliefert werden, werden die darauf entfallenden Bonuspunkte nicht vom Bonuskonto des Prämienberechtigten abgebucht oder, sofern dies bereits geschehen sein sollte, dem Bonuskonto wieder gutgeschrieben. Der Prämienberechtigte wird über die Nichtverfügbarkeit der angeforderten Prämie benachrichtigt.
V. Es besteht kein Anspruch des Prämienberechtigten auf Einlösung von Bonuspunkten gegen nicht im Prämienshop von BCSD angebotene Prämien.
VI. Ein Bonuspunkt entspricht rechnerisch einem Gegenwert von 0,009 Euro.
VII. Wünsch-Dir-Was-Prämie: BCSD kann dem Prämienberechtigten ab einem Wert von 80.000 gesammelten Bonuspunkten die Möglichkeit einräumen, Bonuspunkte gegen nicht im Prämienshop angebotene Sachprämien eines Drittanbieters nach Wunsch des Prämienberechtigten einlösen ("Wünsch- Dir-Was-Prämien"). Der Bestellprozess der Wünsch-Dir-Was-Prämie wird in einem separaten Dokument beschrieben. Dieses wird in jeweils aktueller Fassung auf der Webseite des Prämienprogrammes veröffentlicht. Der Wert einer Wünsch-Dir-Was-Prämie in Bonuspunkten wird zuvor festgelegt. Entsprechend werden die vereinbarten Bonuspunkte vom Bonuskonto des Prämienberechtigten abgezogen. Ein Rechtsanspruch des Prämienberechtigten auf Gewährung einer bestimmten Wünsch-Dir-Was- Prämie besteht nicht. BCSD übernimmt keine Haftung für die Wünsch-Dir-Was-Prämie. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Prämienberechtigten sind ausschließlich gegen den Anbieter der Wünsch-DirWas-Prämie und nicht gegen BCSD zu richten. Wird der Vertrag zu einer Wünsch-Dir-Was-Prämie durch Ausübung eines Widerrufsrecht oder aus anderen Gründen rückabgewickelt (z.B. auf Grund eines Rücktritts des Prämienberechtigten vom Vertrag), ist allein BCSD und nicht der Prämienberechtigte berechtigt, die Rückzahlung des von BCSD gezahlten Preises von dem Anbieter zu verlangen. Dem Prämienberechtigten werden in einem solchen Fall die für die Wünsch-Dir-Was-Prämie abgezogenen Bonuspunkte (nicht jedoch auch die als Bearbeitungsgebühr abgebuchten Bonuspunkte) wieder auf seinem Bonuskonto gutgeschrieben.
VIII. BCSD behält sich vor, die Wünsch-Dir-Was-Prämie unabhängig vom übrigen Bonusprogramm jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen.
IX. Eine Einlösung von Bonuspunkten ist nur gegen Waren oder Dienstleistungen möglich. Eine Auszahlung in Geld ist ausgeschlossen. Im Fall der Minderung wegen Mängeln der Prämie wird dem Prämienberechtigten vorrangig eine von ihm geleistete Geldzuzahlung anteilig (bis zur Höhe des Minderungsbetrags) zurückerstattet, darüber hinausgehend Bonuspunkte nur insoweit, wie der Minderungsbetrag die Geldzuzahlung übersteigt.
X. Eine Auslieferung von Prämien ist nur an Lieferadressen in Deutschland (ohne Helgoland) möglich.
XI. Mit der Anforderung einer Prämie mit Geldzuzahlung erklärt sich der Prämienberechtigte damit einverstanden, nur die bei der Bestellung wählbaren Zahlungswege und -mittel zu akzeptieren.
XII. Die steuerliche Berücksichtigung der Prämien obliegt allein dem Prämienberechtigten.
XIII. Nicht eingelöste Bonuspunkte verfallen mit Ablauf von 36 Monaten nach ihrer erstmaligen Gutschrift auf dem Bonuskonto zum jeweiligen Quartalsende. Diese Frist gilt für Bonuspunkte, die ab dem 01.12.2022 auf einem Bonuskonto gutgeschrieben werden. Bonuspunkte, die vor dem 01.12.2022 gutgeschrieben wurden, verfallen 24 Monate nach ihrer Gutschrift auf dem Bonuskonto.
5. Bonusstatus
I. BCSD kann Prämienberechtigten nach ihrem aus der Eingabe von Rechnungen abgeleitetem Verbrauchsverhalten hinsichtlich teilnehmender Produkte einen "Bonusstatus" (kurz: "Status") zuerkennen. Hiernach kann eine Klassifizierung der Prämienberechtigten mit "Status: Silber", "Status: Gold" oder "Status: Platin" erfolgen. Prämienberechtigte, die keinen Bonusstatus haben, werden mit der Statusbezeichnung "Standard" klassifiziert.
II. Der Bonusstatus erlischt mit dem Ablauf des 30. November jeden Jahres und kann vom Prämienberechtigten für die jeweils folgenden 12 Monate neu erlangt werden.
III. Zum 01. Dezember jeden Jahres erhalten Prämienberechtigte, die in dem vorangegangenen 12-Monats-Zeitraum vom 01. Dezember bis 30. November einen Bonusstatus hatten, eine einmalige Sondergutschrift in Höhe von: 10 % (Status: Silber), 30 % (Status: Gold), 50 % (Status: Platin) der in den betreffenden davorliegenden 12 Monaten von ihnen gesammelten Bonuspunkte auf ihrem Bonuskonto (unabhängig davon, ob diese Bonuspunkte bereits ganz oder teilweise für Prämien eingelöst wurden oder nicht).
IV. Für die Erlangung eines Bonusstatus werden nur regulär gesammelte Bonuspunkte berücksichtigt, nicht jedoch zusätzliche Aktionspunkte. Auch die Sondergutschrift aufgrund eines Bonusstatus erfolgt nur Berücksichtigung von regulär gesammelten Bonuspunkten unter Ausschluss von Aktionspunkten.
V. Soweit ein Prämienberechtigter einen Bonusstatus aufgrund falscher Angaben erlangt hat, kann BCSD ihm - unbeschadet weiterer Ansprüche - den Bonusstatus aberkennen und mit sofortiger Wirkung sein Bonuskonto sperren und seine Teilnahme am Bonusprogramm insgesamt fristlos kündigen.
VI. BCSD behält sich vor, das vorliegende Bonusstatus-Programm unabhängig vom restlichen Bonusprogramm jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen. Ab dem Zeitpunkt der Einstellung dieses Teils des Programms kann keine Statusverbesserung von dem Teilnehmer mehr erreicht werden.
Soweit dies rechtlich erforderlich ist, bleibt ein zum Zeitpunkt der Einstellung des Bonusstatus-Programms bereits erworbener Anspruch des Teilnehmers auf Gutschrift von damit im Zusammenhang stehenden Bonuspunkten für das betreffende Jahr erhalten.
6. Aktualisierung von Daten des Prämienberechtigten; Datenschutz
I. BCSD kann jederzeit (insbesondere beim Einloggen des Prämienberechtigten oder des Bonusverantwortlichen auf die Bonusprogramm-Website) verlangen, dass der Prämienberechtigte oder Bonusverantwortliche seine Angaben zu seiner Person, zur Person des Prämienberechtigten und den Verhältnissen seines Betriebes aktualisiert bzw. bestätigt, dass diese Daten gleich geblieben sind.
II. Kommt der Prämienberechtigte bzw. Bonusverantwortliche einer solchen Aufforderung durch BCSD nicht nach, kann BCSD ihm den Zugriff auf sein Bonuskonto und damit auch die Möglichkeit der Einlösung von Bonuspunkten so lange verweigern, bis er die Aktualisierung durchgeführt hat.
III. Macht der Prämienberechtigte oder Bonusverantwortliche im Zuge der Aktualisierung seiner Daten falsche Angaben, behält BCSD sich vor, ihn von der Teilnahme am Bonusprogramm gemäß Teil A. Ziff. 7. auszuschließen.
7. Kündigung; Ausschluss vom Bonusprogramm
I. Beide Parteien können das durch diese Teilnahmebedingungen geregelte Rechtsverhältnis jederzeit, BCSD jedoch nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, durch Erklärung in Textform ordentlich kündigen. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
II. Im Falle der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch den Prämienberechtigten oder durch BCSD kann der Prämienberechtigte - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, insbesondere in Teil A. Ziff. 7. V. – die auf seinem Bonuskonto gesammelten Bonuspunkte noch bis zu sechs Monate nach Wirksamwerden der Kündigung einlösen. Danach verfallen etwaig noch auf dem Bonuskonto vorhandene Bonuspunkte ersatzlos. Ein etwaiger früherer Verfall von Bonuspunkten, insbesondere gemäß Teil A. Ziff. 4. XI., bleibt hiervon unberührt.
III. BCSD behält sich vor, Prämienberechtigte bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen durch Erklärung in Textform fristlos von der Teilnahme am Bonusprogramm auszuschließen. Dieses Recht besteht unabhängig von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung und kann neben diesem ausgeübt werden. Ein erheblicher Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen ist insbesondere dann gegeben, wenn der Prämienberechtigte oder Bonusverantwortlichen den Prämienberechtigten zum Bonusprogramm anmeldet, obwohl er nicht teilnahmeberechtigt ist (Teil A Ziff. 1. III.),
IV. Erfolgt ein Ausschluss des Prämienberechtigten vom Bonusprogramm wegen fehlender Teilnahmeberechtigung, verfallen die auf dem Bonuskonto des Prämienberechtigten gesammelten Bonuspunkte sofort mit Zugang der Ausschlusserklärung beim Prämienberechtigten. Ein Ersatzanspruch des Prämienberechtigten besteht nicht.
V. In allen übrigen Fällen von Teil A. Ziff. 7. III. behält sich BCSD vor, dem Prämienberechtigten die auf seinem Bonuskonto gesammelten Bonuspunkte und/oder einen etwaig erworbenen Status - jeweils auch mit Wirkung für die Vergangenheit - abzuerkennen und sein Bonuskonto entsprechend zu reduzieren, soweit Bonuspunkte unter Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen gesammelt wurden. Ersatzansprüche des Prämienberechtigten bestehen in diesem Fall nicht. Eine Einlösung der übrigen Bonuspunkte ist nur noch innerhalb von einem Monat nach dem Ausschluss vom Bonusprogramm möglich, danach verfallen alle dort etwaig noch vorhandenen Bonuspunkte ersatzlos. Ein etwaiger früherer Verfall von Bonuspunkten, insbesondere gemäß Teil A. Ziff. 4. XI., bleibt hiervon unberührt.
VI. Wurde ein Prämienberechtigter vom Bonusprogramm ausgeschlossen, gilt er im Falle einer erneuten Anmeldung zum Bonusprogramm als nicht teilnahmeberechtigt.
VII. Etwaige weitergehende Ansprüche von BCSD gegen den Prämienberechtigten wegen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.
8. Vorläufige Sperrung eines Bonuskontos
I. Besteht Anlass zu dem Verdacht, dass das Bonuskonto eines Prämienberechtigten zu betrügerischen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen verwendet wird (zum Beispiel bei wiederholtem Hochladen derselben Rechnung oder Auswahl von Produkte zwecks Gutschrift von Bonuspunkten, obwohl diese Produkte zum gleichen Zweck auch für ein anderes Bonuskonto eingegeben wurden, oder bei sonstigen Anhaltspunkten für möglichen versuchten Betrug), behält BCSD sich vor, das betreffende Bonuskonto bis zur Aufklärung des Verdachtsfalles vorübergehend zu sperren mit der Folge, dass der/die Inhaber des Bonuskontos während der Dauer der Sperrung nicht auf den Bonuskonto zugreifen, insbesondere keine weiteren Rechnungen eingeben oder Prämien einlösen können. Der/die Inhaber des/der betroffenen Bonuskontos wird/werden über die Sperrung informiert.
9. Beendigung des Bonusprogramms
I. BSCD behält sich vor, das Bonusprogramm insgesamt oder teilweise einzustellen. In diesem Fall wird die beabsichtigte Einstellung mit einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten auf der Bonusprogramm-Website bekannt gegeben und die Prämienberechtigten außerdem individuell benachrichtigt. Dem Prämienberechtigten stehen keine Ansprüche wegen etwaig fehlgeschlagener individueller Benachrichtigung gegen BCSD zu. Bis zur endgültigen Beendigung des Bonusprogrammes können Rechnungen hochgeladen und Bonuspunkte erworben werden.
II. Nach Beendigung des Bonusprogramms können keine Rechnungen mehr hochgeladen und keine Bonuspunkte mehr gutgeschrieben werden. Bereits gesammelte Bonuspunkte müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Bonusprogramms eingelöst werden, anderenfalls verfallen sie ersatzlos. Ein etwaiger früherer Verfall von Bonuspunkten, insbesondere gemäß Teil A. Ziff. 4. XI., bleibt hiervon unberührt.
III. Sollte die Durchführung des in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Bonusprogramms oder von Teilen davon durch BCSD sich aufgrund gesetzlicher oder untergesetzlicher Vorschriften oder der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde als unzulässig erweisen, kann BCSD das Bonusprogramm jederzeit ohne Vorankündigung insgesamt oder hinsichtlich des betreffenden Teils einstellen. Dem Prämienberechtigten stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen BCSD wegen der Einstellung des Bonusprogramms oder eines Teils desselben zu.
Sollte die Unzulässigkeit sich auch auf die Einlösung von Bonuspunkten aus diesem Bonusprogramm beziehen, steht dem Prämienberechtigten kein Anspruch auf die Einlösung der von ihm gesammelten Bonuspunkte oder auf eine entsprechende Entschädigung zu.
10. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen; Rügefrist für offensichtliche Sachmängel
I. BCSD haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht für aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit von BCSD bzw. ihrer Organe, Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen etwaig verursachte Schäden und/oder Aufwendungen des Prämienberechtigten. Dies gilt nicht für Ansprüche des Prämienberechtigten wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Bonusprogramms erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Prämienberechtigte daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
II. Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist eine etwaige Haftung von BCSD für sämtliche Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Prämienberechtigten, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und Aufwand begrenzt.
III. Der vertragstypische vorhersehbare Schaden und Aufwand beschränkt sich der Höhe nach auf insgesamt höchstens € 1.000,00 pro Haftungsfall.
IV. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus etwaig von BCSD übernommenen Garantien und für nicht abdingbare Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
V. Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, haftet BCSD nicht aus dem mit dem Prämienberechtigten bestehenden Schuldverhältnis gegenüber Dritten, die nicht selbst Partei dieses Schuldverhältnisses sind. Demgemäß werden ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung der Parteien keine Dritten in dessen Schutzwirkung einbezogen.
VI. Ist der Prämienberechtigte im Hinblick auf eine Sachprämienanforderung nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen, kann er sich bezüglich dieser Prämie nicht auf das Vorliegen eines Sachmangels der Prämie berufen, wenn es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt und der Prämienberechtigte diesen nicht spätestens drei Wochen nach Erhalt der Prämie bei BCSD angezeigt hat.
11. Schlussbestimmungen
I. Das durch diese Teilnahmebedingungen geregelte Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
II. Ist der Prämienberechtigte Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Düsseldorf der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm. BCSD kann den Prämienberechtigten auch am Ort des Wohnsitzes oder Sitzes des Prämienberechtigten oder an jedem anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch nehmen.
III. BCSD behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Prämienberechtigten von BCSD mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Prämienberechtigte nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe hingewiesen. Widerspricht der Prämienberechtigte der Änderung oder Ergänzung, kann BCSD das durch diese Teilnahmebedingungen geregelte Rechtsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Der Prämienberechtigte kann in einem solchen Fall die auf seinem Bonuskonto gesammelten Punkte noch 4 Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung einlösen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung von dann noch vorhandenen Bonuspunkten nicht mehr möglich; diese verfallen dann ersatzlos.
IV. Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.
V. BCSD nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht nicht.
1. Anwendungsbereich und Teilnahmevoraussetzungen
I. Diese Ergänzenden Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung des Bonusprogramms Premeo der Bayer CropScience Deutschland GmbH („BCSD“) für den Erwerb und die Einlösung von Bonuspunkten durch Lohnunternehmer und Sammelgemeinschaften. Neben diesen Ergänzenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme von Lohnunternehmern und Sammelgemeinschaften am Bonussystem die Teilnahmebedingungen gemäß Teil A. Widersprechen diese im Einzelfall den Ergänzenden Teilnahmebedingungen gemäß Teil B., haben die Ergänzenden Teilnahmebedingungen gemäß Teil B. Vorrang.
II. „Lohnunternehmer“ im Sinne der vorliegenden Ergänzenden Teilnahmebedingungen ist, wer gegen Entgelt in gewerblichem Umfang im Auftrag des oder der von ihm personenverschiedenen Inhaber/s eines oder mehrerer landwirtschaftlichen/landwirtschaftlicher Betriebe/s dessen/deren Anbauflächen oder wesentliche Teile derselben an Stelle des Inhabers bewirtschaftet, ohne selbst Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebes zu sein.
III. „Sammelgemeinschaften“ im Sinne der vorliegenden Ergänzenden Teilnahmebedingungen sind Zusammenschlüsse mehrerer Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und/oder Lohnunternehmer, die ihre Bonuspunkte einem ihrer Mitglieder („Vertreter der Sammelgemeinschaft“) zur Gutschrift auf dessen Bonuskonto zur Verfügung stellen möchten. Als Sammelgemeinschaft gilt auch ein Zusammenschluss mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe desselben Inhabers.
IV. Die vorliegenden ergänzenden Teilnahmebedingungen gelten nur für die Tätigkeit in der Eigenschaft als Lohnunternehmer oder Vertreter einer Sammelgemeinschaft im Sinne von Teil B. Ziff. 1. II. und III. Soweit der Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft daneben auch selbst als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes Bonuspunkte sammeln möchte, gelten für ihn im Hinblick auf die teilnehmenden Produkte, die er für seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb erwirbt, ausschließlich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gemäß Teil A.
V. Voraussetzung für die Teilnahme eines Lohnunternehmers am Bonussystem ist, dass der teilnehmende Lohnunternehmer eine juristische oder volljährige natürliche Person ist, über eine gültige E-Mail-Adresse und über eine Lieferadresse in Deutschland (außer Helgoland) verfügt und teilnehmende Produkte in Deutschland zum Zweck des Verbrauchs bei der Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs erwirbt, für den er als Lohnunternehmer im Sinne von Teil B. Ziff. 1. II. tätig ist, soweit und solange durch den Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes gegenüber BCSD die Tätigkeit als Lohnunternehmer bestätigt und die Gestattung des Sammelns von Bonuspunkten zu Gunsten des Lohnunternehmers erklärt wird.
VI. Voraussetzung für eine Teilnahme eines Vertreters einer Sammelgemeinschaft am Bonussystem ist, dass der teilnehmende Vertreter der Sammelgemeinschaft eine juristische oder volljährige natürliche Person ist, über eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine Lieferadresse in Deutschland (außer Helgoland) verfügt, die Mitglieder der Sammelgemeinschaft teilnehmende Produkte in Deutschland zum Zweck des Verbrauchs bei der Bewirtschaftung ihrer eigenen bzw. der von ihnen als Lohnunternehmer für Dritte bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebe erwerben und die Mitglieder der Sammelgemeinschaft gegenüber BCSD erklärt haben, dass der Vertreter der Sammelgemeinschaft zum Sammeln von Bonuspunkten auf sein eigenes Bonuskonto auch insoweit ermächtigt ist, wie diese Bonuspunkte von Produkten stammen, die von anderen Mitgliedern der Sammelgemeinschaft als dem kontoführenden Vertreter erworben und in ihrem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb bzw. als Lohnunternehmer in einem fremden landwirtschaftlichen Betrieb verbraucht wurden. Widerruft eines der Mitglieder der Sammelgemeinschaft diese Erklärung, scheidet dieses Mitglied aus der Sammelgemeinschaft aus. Lohnunternehmer dürfen nur insoweit einem Vertreter der Sammelgemeinschaft Bonuspunkte zur Verfügung stellen, wie sie dazu ihrerseits von dem Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs ermächtigt wurden, in dem sie die teilnehmenden Produkte einsetzen.
VII. In keinem Fall teilnahmeberechtigt sind Großhändler oder Wiederverkäufer teilnehmender Produkte.
VIII. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Bonusprogramm von BCSD als Lohnunternehmer oder Sammelgemeinschaft bzw. Vertreter einer solchen besteht nicht.
2. Anmeldung zum Bonusprogramm
I. Sofern der Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft bereits in seiner etwaigen Eigenschaft als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs über ein Premeo Bonuskonto verfügt, muss er sich durch einen Anruf beim Premeo Service-Center zum Sammeln von Punkten in seiner Eigenschaft als Lohnunternehmer oder Vertreter einer Sammelgemeinschaft freischalten lassen.
II. Ein Lohnunternehmer oder Vertreter einer Sammelgemeinschaft, der nicht bereits als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs über ein Premeo Bonuskonto verfügt, muss nach vorheriger Freischaltung durch das Premeo Service-Center für die Teilnahme am Bonusprogramm auf der Bonusprogramm-Webseite von BCSD ein Bonuskonto anlegen, d.h. sich für die Teilnahme als Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft registrieren. Dabei muss er ein auf seinen Namen lautendes Bonuskonto anlegen.
III. Die Teilnahme ist von der vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe der abgefragten Daten sowie von der Einverständniserklärung zur Geltung der Teilnahmebedingungen gemäß Teil A., der ergänzenden Teilnahmebedingungen gemäß Teil B. und der Abgabe der datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung des Lohnunternehmers oder Vertreters der Sammelgemeinschaft abhängig. Im Falle von Falschangaben behält BCSD sich vor, den Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft durch fristlose Kündigung von der Teilnahme am Bonusprogramm auszuschließen. Die Teilnahme hängt außerdem davon ab, dass der bzw. die Inhaber des oder der landwirtschaftlichen Betriebe/s, für den/die der Lohnunternehmer als solcher tätig ist bzw. die übrigen Mitglieder der Sammelgemeinschaft gegenüber BCSD schriftlich bestätigen, dass der Lohnunternehmer bzw. Vertreter der Sammelgemeinschaft ermächtigt ist, Bonuspunkte auf sein eigenes Bonuskonto zu sammeln, wenn diese Bonuspunkte von teilnehmenden Produkten stammen, die - im Fall des Lohnunternehmers - vom Lohnunternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit für den Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. - im Fall des Vertreters der Sammelgemeinschaft - von anderen Mitgliedern der Sammelgemeinschaft zum Zweck des Verbrauchs im Rahmen ihrer jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe erworben wurden. Außerdem ist von dem die vorgenannte Bestätigung jeweils abgebenden Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs die Größe der Anbaufläche dieses Betriebs schriftlich zu bestätigen.
3. Erwerb von Bonuspunkten
I. Der Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft darf, soweit die Gestattung durch den Inhaber des/der landwirtschaftlichen Betriebe/s reicht, - im Fall des Lohnunternehmers - die Rechnungen oder Lieferscheine der für seine Tätigkeit als Lohnunternehmer für diesen Betrieb von ihm erworbenen teilnehmenden Produkte bzw. im Fall des Vertreters der Sammelgemeinschaft die Rechnungen / Lieferscheineder von den anderen Mitgliedern der Sammelgemeinschaft zum Zweck der Verwendung in ihrem jeweiligen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb erworbenen teilnehmenden Produkte, die die Mitglieder der Sammelgemeinschaft dem Vertreter der Sammelgemeinschaft zur Verfügung gestellt haben, nach Maßgabe der Allgemeinen Teilnahmebedingungen unter seinem eigenen Bonuskonto eingeben und erhält die daraus resultierenden Bonuspunkte dann auf sein Bonuskonto gutgeschrieben.
II. Widerruft der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes die Autorisierung des Lohnunternehmers bzw. des Vertreters der Sammelgemeinschaft zum Sammeln von Bonuspunkten auf sein eigenes Bonuskonto, darf der Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft ab diesem Zeitpunkt keine Rechnungen / Lieferscheinemehr zu Gunsten des von ihm geführten Bonuskontos eingeben, die - im Fall des Lohnunternehmers - von Produkten stammen, die von ihm bei der Bewirtschaftung der Anbaufläche des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebes verbraucht wurden bzw. - im Fall des Vertreters der Sammelgemeinschaft - von dem betreffenden Mitglied der Sammelgemeinschaft stammen. Die resultierenden Bonuspunkte stehen in diesem Fall allein dem widerrufenden Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes bzw. dem betreffenden Mitglied der Sammelgemeinschaft zu.
III. Hat der Lohnunternehmer oder Vertreter der Sammelgemeinschaft im Fall von Teil B. Ziff. 3. II. Rechnungen / Lieferscheine zu Gunsten seines eigenen Kontos eingegeben, die ihm auf Grund des Widerrufs nicht zustehen, ist er verpflichtet, dies BCSD mitzuteilen, damit eine Ausbuchung der Bonuspunkte von seinem Bonuskonto erfolgen kann. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist BCSD zur fristlosen Kündigung unter den in Teil A. dargestellten Bedingungen berechtigt.
IV. Der Lohnunternehmer bzw. Vertreter der Sammelgemeinschaft wird von dem Widerruf gemäß Teil B. Ziff. 3. II. unterrichtet. Ihm stehen gegen BCSD keine Ansprüche wegen eines etwaigen Fehlschlagens der Unterrichtung zu.
V. Zusätzlich zu den nach Maßgabe von Teil B. Ziff. 3. I. erworbenen Bonuspunkten erhält ein teilnehmender Lohnunternehmer oder Vertreter einer Sammelgemeinschaft für jeden Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs bzw. für jeden Lohnunternehmer, der ihm erstmalig Anbauflächen zum Sammeln von Bonuspunkten überträgt, eine einmalige pauschale Gutschrift von 2.000 Bonuspunkten auf sein Bonuskonto.
4. Beendigung
I. BCSD behält sich vor, das in Teil B. geregelte Programm für Sammelgemeinschaften und Lohnunternehmer unabhängig vom übrigen Bonusprogramm jederzeit mit einer Vorankündigungsfrist von 1 Monat einzustellen. Die Vorankündigung erfolgt auf der Webseite des Bonusprogramms. Die Einlösung von Bonuspunkten, die bis zum Wirksamwerden der Einstellung des in Teil B. geregelten Programms auf entsprechenden Bonuskonten gesammelt wurden, ist noch für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Wirksamwerden der Einstellung möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung von dann noch vorhandenen Bonuspunkten nicht mehr möglich; diese verfallen dann ersatzlos.
1 Besondere Bedingungen gelten für Lohnunternehmer