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Pflanzenschutzmittel / Fungizid / Infinito®

Infinito®

Fungizid zur Bekämpfung von Phytophthora infestans an Kartoffel

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Kartoffel - Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Anw.-Nr.: 025876-00/00-001

Status
Zulassung, bis 31.05.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Kartoffel
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
21 - 95
Schadorganismus/Zweck
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1,2 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser - bei niedrigem Befall, Besatz bzw. Infektionsdruck
Wartezeit in Tagen
14
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungsbestimmungen
NG324-2,
NG325
Auflagen
NW642,
WW764

Kartoffel - Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Anw.-Nr.: 025876-00/00-002

Status
Zulassung, bis 31.05.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Kartoffel
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
21 - 95
Schadorganismus/Zweck
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1,6 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser - bei starkem Befall, Besatz bzw. Infektionsdruck
Wartezeit in Tagen
14
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungsbestimmungen
NG324-2,
NG325,
NW609
Auflagen
WW764

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS07
  • GHS09

Signalwort: Achtung

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Augenschutz
  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung
  • Schutzschürze

SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.

NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

VH378: Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Fluopicolide darf 3 g/kg nicht überschreiten.

WMFB5: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): B5

WMFF4: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F4

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