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Wiedergenehmigungsprozess von Glyphosat: Wie sieht es in Deutschland und der EU aus?

  • Bayer lädt zum Webinar am 5. Oktober 2023 um 15:30 Uhr ein.

Monheim, 28. September 2023

Ja oder Nein? Zulassung oder Verbot? EU und Deutschland. Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, EFSA-Gutachten. Wissenschaft gegen Meinung? – In dieser Gemengelage müsste bis Mitte Dezember eine Entscheidung zur Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat fallen. Gleichzeitig läuft die Planung für die kommende Anbausaison 2024 unter vielen Unwägbarkeiten.

Bayer will die komplexe rechtliche und politische Situation beleuchten und mögliche Antworten für die zahlreichen Fragen diskutieren. Hierfür lädt das Unternehmen zum Webinar „Wiedergenehmigungsprozess von Glyphosat“ am 5. Oktober 2023 um 15:30 Uhr ein. Es erläutern und diskutieren Matthias Berninger (Bayer AG), Mark Heubach (Landwirt) und Prof. Ralf Vögele (Universität Hohenheim). Die Sendung wird moderiert von Henrike Schirmacher von Table.Media.

Zu den Hintergründen: Bereits im Juli hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein umfassendes wissenschaftliches Gutachten veröffentlicht, das eine erneute Genehmigung Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel bei sachgemäßer Nutzung für Mensch und Umwelt unkritisch sieht. Nun müssen zuerst die EU-Mitgliedsstaaten auf Basis eines Vorschlags der EU-Kommission eine politische Entscheidung treffen.

Parallel läuft in Deutschland die Diskussion darüber, ob der Einsatz von Glyphosat-Produkten trotz möglicher erneuter EU-Genehmigung verboten werden kann. Eigentlich soll ab dem 1. Januar 2024 die Anwendung untersagt sein. Gleichzeitig würde dieses Verbot im Fall einer Wiedergenehmigung auf EU-Ebene in Frage stehen.

Im Fokus des Webinars soll die Frage stehen, welche Prozesse aktuell auf nationaler und EU-Ebene laufen und welche Szenarien es nach der Abstimmung geben könnte. Nach dem moderierten Gespräch wird es Gelegenheit geben, Fragen an das Panel zu richten. Gerne können interessierte Teilnehmer diese bereits bei ihrer Registrierung im Anmeldeformular übermitteln:
https://wiedergenehmigung-glyphosat.de


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